Gerne stellen wir Ihnen als gewerberechtlich befugter Betrieb einen nach allen Richtlinien ausgebildeten Brandschutzbeauftragten zur Verfügung.
Die Aufgaben umfassen insbesondere:
- Kontrolle, Sichtprüfung und Veranlassung aller Prüfungen und Wartungen brandschutztechnischer Einrichtungen
- Kontrolle und Sichtprüfung von Beschilderungen, richtigen Kennzeichnungen sowie Zugänglichkeiten brandschutztechnischer Einrichtungen, Löschgeräten, Flucht- und
Rettungswegen
- Beratung bei Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln sowie Maßnahmen und Überwachung zu deren Beseitigung
- Dokumentation und Führung eines Brandschutzbuches