Steigleitung & Wandhydranten


 

Während trockene Löschwasseranlagen ausschließlich der Feuerwehr dienen, können Wandhydranten auch zur ersten Löschhilfe oder der erweiterten Löschhilfe durch den Brandentdecker oder der herbeigerufenen Person verwendet werden.

 

Der Gesetzgeber sieht eine Reihe von Überprüfungen vor (TRVB F 128, TRVB 128 S, ÖNORM EN 671):

 

Gerne übernehmen wir diese Leistungen für Sie! Kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung!